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   LSG Berlin-Brandenburg, 30.03.2010 - L 28 AS 1489/08   

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https://dejure.org/2010,10892
LSG Berlin-Brandenburg, 30.03.2010 - L 28 AS 1489/08 (https://dejure.org/2010,10892)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 30.03.2010 - L 28 AS 1489/08 (https://dejure.org/2010,10892)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 30. März 2010 - L 28 AS 1489/08 (https://dejure.org/2010,10892)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 16 Abs 1 S 2 SGB 2, § 217 S 1 SGB 3 vom 23.12.2003, § 217 S 2 SGB 3 vom 23.12.2003, § 218 Abs 1 Nr 1 SGB 3 vom 10.12.2001, § 221 Abs 1 Nr 2 SGB 3 vom 23.12.2003
    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Eingliederungsleistungen - Eingliederungszuschuss bzw Einstellungszuschuss bei Neugründung - kein Förderungsausschluss wegen Beschäftigung beim früheren Arbeitgeber - Förderungsbedürftigkeit des Arbeitnehmers - Kausalität

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 16 Abs 1 S 2 SGB 2, § 217 S 1 SGB 3, § 217 S 2 SGB 3, § 218 Abs 1 Nr 1 SGB 3, § 221 Abs 1 Nr 2 SGB 3, § 225 SGB 3, § 226 Abs 3 S 2 SGB 3, § 705 BGB
    (Grundsicherung für Arbeitsuchende - Eingliederungsleistungen - Eingliederungszuschuss bzw Einstellungszuschuss bei Neugründung - kein Förderungsausschluss wegen Beschäftigung beim früheren Arbeitgeber - Förderungsbedürftigkeit des Arbeitnehmers - Kausalität)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eine als Gesellschaft bürgerlichen Rechts betriebene Steuerberaterkanzlei als Arbeitgeberin; Orientierung der Bestimmung des Personenkreises durch die in § 218 Abs. 1 Sozialgesetzbuch Zweites Buch alte Fassung (SGB II a.F.) geregelten Fallgruppen; Voraussetzungen für ein ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Leistungen an den Arbeitgeber zur Eingliederung Hilfebedürftiger in Arbeit; Gewährung eines Einstellungszuschusses bei Neugründungen; Beschäftigung beim früheren Arbeitgeber

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • BSG, 06.05.2008 - B 7/7a AL 16/07 R

    Eingliederungszuschuss an Arbeitgeber - Vergleich - arbeitsmarktliche Interessen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 30.03.2010 - L 28 AS 1489/08
    Für die Bestimmung des Personenkreises, bei dem die Vermittlung wegen in der Person liegender Umstände erschwert ist, bieten weiterhin die in § 218 Abs. 1 SGB 3 aF geregelten Fallgruppen eine Orientierung (Anschluss an BSG vom 6.5.2008 - B 7/7a AL 16/07 R = SozR 4-4300 § 217 Nr. 2).(Rn.32).

    Ist eine Eingliederung des Arbeitnehmers nicht (mehr) erforderlich oder hätte der Arbeitgeber den Arbeitnehmer auch ohne den Eingliederungszuschuss eingestellt, schrumpft nicht nur das der Behörde in § 217 S 2 SGB 3 eingeräumte Auswahlermessen, sondern auch das Entschließungsermessen auf Null (Anschluss an BSG vom 6.5.2008 - B 7/7a AL 16/07 R, Rn 20f).

    Eine Orientierung für die Bestimmung des Personenkreises der förderungsbedürftigen Arbeitnehmer bieten weiterhin die in § 218 Abs. 1 SGB III in seiner bis zum 31. Dezember 2003 geltenden Fassung geregelten Fallgruppen (BSG, Urteil vom 06.05.2008 - B 7/7a AL 16/07 R - juris, Rn. 17 ff.).

    Vielmehr war zusätzlich - wie auch nach neuem Recht - eine erschwerte Vermittelbarkeit auf Grund in der Person liegender Umstände erforderlich (vgl. BSG, Urteil vom 06.05.2008 - B 7/7a AL 16/07 R - juris, Rn. 19).

    Es muss sich um Umstände gehandelt haben, die die allgemeine Vermittelbarkeit der Arbeitsuchenden erschwert haben (vgl. BSG, Urteil vom 06.05.2008 - B 7/7a AL 16/07 R - juris, Rn. 19).

    Fehlt sie völlig, darf naturgemäß ein Eingliederungszuschuss überhaupt nicht gewährt werden (vgl. BSG, Urteil vom 06.05.2008 - B 7/7a AL 16/07 R - juris, Rn. 20).

    Hierfür kommt es darauf an, ob der Arbeitgeber den Arbeitnehmer ohnehin ohne Förderung durch die Arbeitsverwaltung mit den gleichen Eingliederungschancen beschäftigt hätte (vgl. BSG, Urteil vom 06.05.2008 - B 7/7a AL 16/07 R - juris, Rn. 21).

  • BAG, 30.10.2008 - 8 AZR 397/07

    Betriebsübergang - Rechtsanwaltskanzlei

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 30.03.2010 - L 28 AS 1489/08
    Vielmehr ist die Gesellschaft bürgerlichen Rechts Arbeitgeberin (Vergleiche BAG vom 30.10.2008 - 8 AZR 397/07 = BB 2009, 1077).(Rn.23).

    Das Bundesarbeitsgericht hat in seinem Urteil vom 30. Oktober 2008 (8 AZR 397/07, juris, Rn. 24 f.) bzgl. einer von mehreren Rechtsanwälten in der Rechtsform einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts betriebenen Anwaltskanzlei wie folgt ausgeführt:.

  • BSG, 06.04.2006 - B 7a AL 20/05 R

    Eingliederungszuschüsse an Arbeitgeber - Beginn der Antragsfrist -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 30.03.2010 - L 28 AS 1489/08
    Denn wäre die Förderung aus der Sicht des Arbeitgebers unabdingbare Voraussetzung der Einstellung des Arbeitnehmers, läge es nahe, dass er den Antrag möglichst frühzeitig stellt (so BSG, Urteil vom 06. April 2006 - B 7a AL 20/05 R - juris Rn. 21) oder umgekehrt mit der tatsächlichen Einstellung entweder abwartet oder sich jedenfalls eine schnelle Lösung vom Vertrag offen lässt.
  • BSG, 18.08.2005 - B 7a/7 AL 66/04 R

    Strukturanpassungs- und Arbeitsbeschaffungsmaßnahme - Rechtsnatur der Zuweisung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 30.03.2010 - L 28 AS 1489/08
    Dabei ist von der für den Kläger optimalen Leistung ausgehen, wenn jeder vernünftige Antragsteller mutmaßlich seinen Antrag bei sachgerechter Beratung entsprechend anpassen würde und keine Gründe für ein anderes Verhalten vorliegen [vgl. BSG, Urteil vom 18.08.2005 - B 7a/7 AL 66/04 R - juris, Rn. 16].
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.02.2009 - L 7 AL 102/06

    Anspruch auf Einstellungszuschuss bei Neugründungen für die Beschäftigung einer

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 30.03.2010 - L 28 AS 1489/08
    Ebenso kann dahinstehen, ob er tatsächlich im Sinne der Vorschrift eine selbständige Tätigkeit aufgenommen, d.h. einen Betrieb neu gegründet hat (vgl. Urteile des LSG Berlin vom 21.08.2003 - L 8 AL 89/01 - juris, Rn. 19, sowie des LSG Niedersachsen-Bremen vom 24.02.2009 - L 7 AL 102/06 - juris, Rn. 13 ff. jeweils m.w.N.; Brandts in Niesel, SGB 111, 4. Aufl., § 225 Rn. 5) oder hier möglicherweise ein Teilbetriebsübergang vorlag.
  • LSG Berlin, 21.08.2003 - L 8 AL 89/01

    Anspruch auf Gewährung eines Einstellungszuschusses bei Neugründungen; Begriff

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 30.03.2010 - L 28 AS 1489/08
    Ebenso kann dahinstehen, ob er tatsächlich im Sinne der Vorschrift eine selbständige Tätigkeit aufgenommen, d.h. einen Betrieb neu gegründet hat (vgl. Urteile des LSG Berlin vom 21.08.2003 - L 8 AL 89/01 - juris, Rn. 19, sowie des LSG Niedersachsen-Bremen vom 24.02.2009 - L 7 AL 102/06 - juris, Rn. 13 ff. jeweils m.w.N.; Brandts in Niesel, SGB 111, 4. Aufl., § 225 Rn. 5) oder hier möglicherweise ein Teilbetriebsübergang vorlag.
  • BAG, 28.11.2007 - 6 AZR 1108/06

    Aufhebungsvertrag - Form - Bedenkzeit

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 30.03.2010 - L 28 AS 1489/08
    "Eine Anwaltskanzlei kann von mehreren Rechtsanwälten in der Rechtsform einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts nach §§ 705 ff. BGB betrieben werden (vgl. BAG 28. November 2007 - 6 AZR 1108/06 - AP BGB § 620 Aufhebungsvertrag Nr. 36 = EzA BGB 2002 § 123 Nr. 7).
  • BAG, 05.02.2004 - 8 AZR 112/03

    Entschädigung wegen geschlechtsbezogener Diskriminierung bei Einstellung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 30.03.2010 - L 28 AS 1489/08
    Dieser Rechtsprechung steht nicht entgegen, dass die Gesellschafter einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts für Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis als Gesamtschuldner haften (BAG 9. März 1995 - 2 AZR 552/94 - RzK I 13b Nr. 25; 5. Februar 2004 - 8 AZR 112/03 - BAGE 109, 265 = AP BGB § 611a Nr. 23 = EzA BGB 2002 § 611a Nr. 3).
  • BAG, 01.12.2004 - 5 AZR 597/03

    Parteifähigkeit der Gesellschaft bürgerlichen Rechts - Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 30.03.2010 - L 28 AS 1489/08
    Diese Rechtsprechung hat das Bundesarbeitsgericht aufgegeben und sich der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs angeschlossen, der eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts als aktiv und passiv legitimiert ansieht (BAG 1. Dezember 2004 - 5 AZR 597/03 - BAGE 113, 50 = AP ZPO § 50 Nr. 14 = EzA ZPO 2002 § 50 Nr. 3).
  • BSG, 31.08.2005 - B 6 KA 68/04 R

    Vertragspsychotherapeutische Versorgung - approbierter psychologischer

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 30.03.2010 - L 28 AS 1489/08
    Dies gilt jedoch nur dann, wenn nicht ein früherer Rechtszustand für den Kläger günstiger ist (vgl. BSG, Urteil vom 31.08.2005 - B 6 KA 68/04 R - juris, Rn. 10).
  • BAG, 16.10.1974 - 4 AZR 29/74

    Arbeitgeber - Begriff - Definition - Gläubiger der Arbeitsleistung - Schuldner

  • LSG Hessen, 10.07.2006 - L 9 AL 4/06

    Einstellungszuschuss bei Neugründung - Förderungsausschluss - Einstellung beim

  • BSG, 18.10.2004 - B 2 U 176/04 B

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die rechtliche Beurteilung einer Verpflichtungsklage

  • BAG, 09.03.1995 - 2 AZR 552/94

    Annahmeverzug: Arbeitsunwilligkeit vor unwirksamer Kündigung

  • BAG, 14.06.1989 - 5 AZR 330/88

    Verschulden bei Vertragsschluss: Haftung von Organen einer im Inland nicht

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